Übernachtung Bezugsperson Josefinum

Übernachtung von Angehörigen und Bezugspersonen

In medizinisch begründeten Fällen genehmigen die Krankenkassen die Aufnahme einer Begleitperson; vor allem bei der Behandlung von jungen Patienten in der Kinder- und Jugendmedizin. Hier gibt es klare Kriterien, wie zum Beispiel Trennungsangst, eine anstehende Operation oder eine schwere Erkrankung. Bei Kindern unter sechs Jahren ist die Aufnahme einer Begleitperson unentgeltlich. Im Rahmen der Geburtshilfe bieten wir, sofern es der Stationsbetrieb erlaubt, Familienzimmer an. Hier kann der Lebenspartner der jungen Mutter mit aufgenommen werden.

Unabhängig davon haben Sie auch die Möglichkeit, auf eigene Kosten im Zimmer des Angehörigen zu übernachten wenn es die Belegungssituation zu lässt. Pro Kalendertag berechnen wir derzeit 45,00 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass wir zum gewünschten Zeitpunkt über freie Zimmer verfügen. In diesem Angebot sind keine medizinischen und pflegerischen Leistungen enthalten.

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