Chirurgische Korrekturen bei angeborenen Fehlbildungen im Gesicht

Unser Schwerpunkt sind operative Korrekturen von angeborenen Fehlbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich. Zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen überhaupt zählen die Lippen-Kiefer-Gaumenspalten in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Aufgrund der starken funktionellen und ästhetischen Beeinträchtigung wird die plastische Rekonstruktion der Lippe und des Naseneingangs in der Regel schon im Säuglingsalter (ab 3 Monate) durchgeführt. Es folgt der Verschluss des Gaumens (ein- oder zweizeitig) bis spätestens zum Abschluss des zweiten Lebensjahres. Der Verschluss der Kieferspalte erfolgt zwischen dem zehnten und elften Lebensjahr. Ziel ist immer eine normale Gesichts- und Funktionsentwicklung – also die Fähigkeit zu essen, zu trinken und zu sprechen.

Teilweise sind weitere Korrekturen (Sekundär-OP), wie Gaumensegel-Verlängerung, Nasen-Korrekturen oder Korrekturen von Fehlbissen im Kinder- und Jugendalter, notwendig.

Sehr wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit, also ein intensiver Austausch mit den Spezialisten aus Pädiatrie, HNO, Kieferorthopädie und Logopädie.

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